Einreise in die USA mittels „National Interest Exception“ möglich

Einreise in die USA mittels „National Interest Exception“ möglich

Personen, die für die USA von „nationalem Interesse“ sind, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die zur direkten Einreise berechtigt. Wer sich dafür qualifizieren kann, erfahren Sie hier.

Seit März 2020 gilt eine Einreisesperre für Reisende, die sich vor Ihrer geplanten Einreise in den USA 14 Tage in Risikogebieten, darunter die Schengen-Staaten, China, der Iran, Irland, Großbritannien und Brasilien, aufgehalten haben. Eine Einreise aus Europa ist somit nur über mindestens 14-tägige Zwischenstopps in vermeintlich sicheren Drittländern möglich, die mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sind und oftmals auch keine Einreisegarantie bieten.

Die US-Behörden erteilen jedoch seit kurzem in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen für einige Personengruppen, die im Rahmen einer National Interest Exception (kurz NIE) auf direktem Wege in die USA einreisen können.

Wer kommt für eine National Interest Exception in Frage?

Ein NIE kann generell von folgenden Personengruppen beantragt werden:

  • Inhaber eines gültigen Visums bzw. Visumsantragsteller
  • ESTA-Inhaber

Beim NIE-Antrag muss durch ein Schreiben an das zuständige US-Konsulat hinreichend begründet werden, warum die Person in die USA reisen muss. Im Vordergrund der Argumentation stehen dabei vor allem wirtschaftliche Gründe. Ausnahmegenehmigungen sind somit u.a. möglich für:

  • Spezialisten, Fach- und Führungskräfte, die in den USA eine Niederlassung oder (potenzielle) Kunden besuchen müssen
  • Potenzielle Investoren, um ein Investment im Rahmen des E2 Visums in den USA vorzubereiten
  • Inhaber eines E1 oder E2 Visums, die in den USA ihr Business führen müssen

Es muss argumentiert werden, dass die Anwesenheit der Person von wirtschaftlichem Interesse für die Vereinigten Staaten ist, bzw. dass durch die Nichteinreise ein wirtschaftlicher Schaden entstünde. Eine National Interest Exception für private Reisen ist ungleich schwerer zu beantragen, aber u.U. bei familiären Notfällen oder dringend erforderlichen medizinischen Behandlungen möglich.

Wie läuft die Beantragung ab?

Für Reisende, die bereits ein Visum oder einen gültigen ESTA Antrag besitzen, kann der Antrag (in Deutschland) per E-Mail an das Konsulat gestellt werden und wird auch per E-Mail, i.d.R. innerhalb 5-7 Tagen bewilligt. Wird ein Visum gerade beantragt, kann das NIE im Rahmen des Antragsprozesses mitbeantragt werden und wird dann zusammen mit dem Visum ausgestellt.

Das NIE ist für 30 Tage gültig. D.h. ab dessen Ausstellung hat der Antragsteller 30 Tage Zeit in die USA einzureisen. Die maximal mögliche Aufenthaltsdauer ist durch das NIE nicht reglementiert und wird bei der Einreise, basierend auf dem Visum bzw. ESTA, festgesetzt.

Weitere Informationen

Mehr zum NIE Antrag finden Sie auf unserer Themenseite 

ALTON kann Sie bei der der Beantragung der National Interest Exception unterstützen. Wir haben den Prozess bereits erfolgreich für einige Kunden mit ESTA, B-Visum und E-Visum begleitet. Sprechen Sie uns an!

ALTON ist eine Unternehmensberatung an der Schnittstelle zwischen Deutschland und den USA. Das ALTON Team unterstützt Unternehmen beim Start in den USA. Neben administrativen, rechtlichen und steuerlichen Fragen spielt dabei auch das Thema Visum oftmals eine gewichtige Rolle. ALTON unterstützt Sie bei der Beantragung von Visa für Investoren und Angestellte und steht Ihnen während des gesamten Visumsprozesses zur Seite.

Wir bieten kostenlose halbstündige Erstgespräche an. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@alton.de oder rufen Sie an unter 0611/945850-0 um einen Termin zu vereinbaren.

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