Amazon hat in der letzten Woche eine verbindliche Aufforderung vom Bundestaat Wisconsin erhalten, bis zum 17.Dezember 2018 verkäuferbezogene Daten an die Steuerbehörden des Bundesstaats zu übermitteln. Angefragt wurden u.a. Name, Adresse und Steuernummer der Verkäufer mit Lagerware in Wisconsin, sowie eine Auflistung aller Verkäufe und der dabei erhobenen bzw. nicht erhobenen Sales Tax.
Wisconsin gehört damit zu einer Reihe von Staaten, die nun aktiv Händler ausfindig machen wollen, die trotz Steuerpflicht keine Sales Tax erheben und abführen. Eine Steuerpflicht entsteht u.a. dann, wenn ein Verkäufer Lagerware in einem Bundestaat hat, in diesem Fall bei Amazon FBA, und dort gleichzeitig auch Verkäufe tätigt.
Ähnliche Urteile gab es im Laufe des Jahres bereits u.a. in Massachusetts, Pennsylvania und erst vor wenigen Wochen in Kalifornien. Obgleich in Kalifornien wesentlich weniger konkrete Verkäufer-Information geteilt wurden als z.B. in Wisconsin, war die Symbolwirkung eines solchen Urteils im bevölkerungsreichsten US-Staat natürlich ungleich größer, was für Aufregung bei Amazon-Sellern weltweit sorgte.
Wenngleich Panik fehl am Platz ist, ist es für Verkäufer jedoch sinnvoll sich mit den jüngsten Entwicklungen vertraut zu machen und gegebenenfalls ihre Herangehensweise an das Thema Sales Tax zu überdenken.
ALTON bietet umfangreiche Sales Tax Services an. Dabei ist es unerheblich mit welcher Aufstellung in den USA verkauft wird. ALTON betreut sowohl US-Gesellschaften, EU-Gesellschaften oder auch Einzelunternehmer, die in den USA tätig sind. ALTON ist Amazon Solution Provider und ist mit der Amazon Thematik gut vertraut.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, schreiben Sie uns eine Mail an SalesTax@alton.de oder rufen Sie an unter 0611/945850-0 und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne bei der weiteren Vorgehensweise in allen Bundesstaaten und bieten kostenfreie halbstündige Telefonate an.