Der Online-Handelsriese Amazon übergibt dem US-Bundesstaat Massachusetts Daten von Dritthändlern, die über den Amazon Marketplace in Massachusetts verkaufen. Der US-Bundesstaat möchte mit den Daten Dritthändler auf Amazon ausfindig machen, die trotz Umsatzsteuerpflicht keine Umsatzsteuer (Sales Tax) erheben und an den Staat abführen.
Dass Händler solche Zahlungen nicht leisten, muss keinesfalls eine bewusste Steuerhinterziehung sein. „Die Sales Tax in den USA ist kompliziert. Und manch ein ausländischer Händler auf dem US-Markt denkt, dass er keine Sales Tax zahlen muss, obwohl das nicht richtig ist“, unterstreicht Max Karagöz vom Beratungsunternehmen ALTON.
Massachusetts ergriff 2017 die Initiative
Hintergrund der aktuellen Datenübergabe ist die im September 2017 erhobene Forderung des US-Bundesstaates Massachusetts an Amazon, die Daten von Amazon-Dritthändlern herauszugeben. Dem Bundesstaat ging es bei dieser Forderung darum, Händler ausfindig zu machen, die keine Umsatzsteuer beim Verkauf an Kunden in Massachusetts erhoben und abgeführt haben, obwohl sie das hätten tun müssen. Aktuell liegt die Umsatzsteuer in Massachusetts bei 6,25%. Konkret im Fokus waren Daten von Händlern,
- die nach dem ersten Januar 2012 über den Amazon-Marketplace an Kunden in Massachusetts verkauft haben
- und die ihre Waren in Lagern in Massachusetts aus vorhalten, die Amazon oder einem an Amazon angeschlossenen Unternehmen gehören oder von diesem Unternehmen gemietet wurden.
Letzteres betrifft Händler, die Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) Leistungen beim Verkauf in Massachusetts nutzen. In diesem Fall versendet Amazon für den Händler dessen Waren, die dafür in Massachusetts gelagert werden, an den Kunden. Das reduziert die Lieferzeit für ausländische Händler natürlich deutlich. In einem Rechtsstreit wurde die Forderung von Massachusetts nach der Datenherausgabe für rechtens erklärt. Amazon wurde aufgefordert, die Forderung zu erfüllen, was nun geschehen ist.
Massachusetts ist nicht allein
Massachusetts ist nicht der einzige US-Bundesstaat, in dem das Thema „Sales Tax von Amazon Dritthändlern“ Thema ist. Auch Amazon selbst zeigt sich bei dieser Thematik aktiv. Im Bundesstaat Washington existiert seit Anfang des Jahres der Amazon „Marketplace Tax Collection“ Dienst. Der Onlineriese reagiert damit auf ein Gesetz, das seit 2018 im Bundesstaat Washington gilt. Es beinhaltet die Verpflichtung für Betreiber von Internet-Handelsplattformen wie Amazon Marketplace, Umsatzsteuer im Namen der auf der Plattform vertretenen Händler zu erheben.
„Vermutlich werden weitere Bundesstaaten neue Umsatzsteuerregeln aufsetzen, die Amazon-Dritthändler betreffen“, prognostiziert Max Karagöz vom Unternehmen ALTON. Es wäre auf jeden Fall nachvollziehbar. Richard Cram, Direktor des MTC Nexus Programms, schätzte zuletzt, dass die Höhe der von Amazon FBA-Verkäufern nicht bezahlten Umsatzsteuern in den USA bei zwei Milliarden US-Dollar liegt. Das Nexus Programm der US-amerikanischen Multistate Tax Commission (MTC) hat sich unter anderem eine Kooperation von US-Bundesstaaten zum Ziel gesetzt, um Nexus-Gesetze zur Erhebung von Umsatzsteuern zu entwickeln und zu fördern.
Umsatzsteuern sind Sache der Bundesstaaten
In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer. Stattdessen werden solche Steuern auf der Ebene der Bundesstaaten und teils darunter erhoben: etwa von den Countys. Unterschieden werden die Sales- und die Use-Tax. Die Sales Tax wird auf innerstaatliche Verkäufe erhoben. Die Use-Tax gilt dagegen bei Einkäufen von Waren, die bundesstaatliche Grenzen überschreiten und auf die keine Sales-Tax erhoben wurde.
Eine Regel zur Sales Tax, an der sich viele ausländische Händler ohne eigene Präsenz in den USA orientieren, lautet: Unterhält man keine Betriebsstätte in den USA, zahlt man in den US-Bundesstaaten keine Sales Tax. „Aber das stimmt so nicht“, warnt Max Karagöz. Das Problem bei der Sache sind Zusatzbedingungen auf der Ebene der Bundesstaaten, die ebenfalls dazu führen, dass ein sogenannter Nexus besteht.
Dass ein Nexus in einem Bundesstaat besteht, bedeutet letztlich nichts anderes, als dass man in diesem Bundesstaat umsatzsteuerpflichtig ist. Und die Zusatzbedingungen, die zu einem Nexus führen, sind keinesfalls in jedem Bundesstaat gleich. „Die Umsatzsteuern in den USA sind niedriger als in Deutschland“ fährt Max Karagöz fort, „zudem ist das System einfacher im Vergleich zum Pan-EU Verkauf; Stichwörter Warenverbringung, Lieferschwellen usw.“
Max Karagöz rät dazu, sich im Zweifelsfall beraten zu lassen. Sein Unternehmen ALTON führt solche Beratungen durch. Mit Standorten in Miami und Wiesbaden befindet sich ALTON an der Schnittstelle zwischen Deutschland und den USA. Seit vielen Jahren unterstützt das Unternehmen deutschsprachige Unternehmer dabei, auf dem US-amerikanischen Markt Fuß zu fassen. In den letzten Jahren kamen verstärkt Dienstleistungen für Onlinehändler hinzu, die über verschiedene Plattformen in den USA verkaufen.
„Ein Onlineverkauf an US-Kunden lohnt sich für viele Händler“, schließt Max Karagöz, „aber man muss den Verkauf planvoll angehen und zusehen, dass man im gesetzlich definierten Rahmen bleibt“. Dieser Rahmen ändert sich gerade verstärkt. Das vereinfacht den Onlinehandel nicht unbedingt. ALTON Berater machen Onlinehändler deshalb fit für erfolgreiche Verkäufe in den USA.