US-Behörden führen zum 1.1.2024 Transparenzregister ein – Zukünftig Meldeplichten für die Beneficial Owner von US-Gesellschaften

US-Behörden führen zum 1.1.2024 Transparenzregister ein – Zukünftig Meldeplichten für die Beneficial Owner von US-Gesellschaften

Bereits 2021 hat der US-Kongress den sog. Corporate Transparency Act beschlossen, um Geldwäsche und der Steuerhinterziehung durch Schein-Firmen und intransparente Firmenkonstrukte entgegenzuwirken.

Nachdem die genaue Umsetzung dieser neuen Gesetze lange Zeit unklar war, müssen nun seit dem 1.1.2024 sowohl neugegründete als auch bestehende US-Firmen und in den USA registrierte ausländische Firmen ihre wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen des sog. Beneficial Ownership Information Reporting (BOIR) beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) offenlegen.

Somit ist das BOIR vergleichbar mit dem deutschen Transparenzregister. Mit dem Unterschied, dass in den USA die erhobenen Daten nicht öffentlich einsehbar sind. Sie können allerdings jederzeit von US-Behörden auf Bundes- und Bundesstaatenebene abgerufen werden.

Auch ausländische Behörden können auf die Informationen zugreifen, wenn Sie hierfür einen Antrag stellen. Dasselbe gilt für Banken und Finanzdienstleister, hierfür muss aber zunächst die Zustimmung der jeweiligen Firma eingeholt werden.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen bzgl. des Beneficial Ownership Informationship Reporting zusammengestellt:

Welche Firmen müssen Meldungen abgeben?

  • Firmen (Corporations, LLCs, LPs etc.), die in einem der US-Bundesstaaten gegründet wurden.
  • Ausländische Firmen, die in einem oder mehreren US-Bundesstaaten beim Secretary of State registriert sind.
  • Ausgenommen von der Meldepflicht sind u.a. Behörden, Banken, Versicherungen und steuerbefreite Organisationen, aber auch größere Firmen mit über 20 US-Angestellten und mindestens 5 Mio. Dollar Umsatz.

Bis wann müssen Firmen die Meldungen abgeben?

  • Gründung/Registrierung vor dem 1.1.2024: bis spätestens 31.12.2024
  • Gründung/Registrierung im Jahr 2024: 90 Kalendertage nach Gründung
  • Gründung/Registrierung ab dem 1.1.2025: 30 Kalendertage nach Gründung

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter (Beneficial Owner)?

  • Personen die mindestens 25% der Anteile der Gesellschaft halten. Hierbei geht es um natürliche Personen. Gehört die US-Firma also z.B. zu 100% einer deutschen GmbH, sind die Personen anzugeben, die zu mehr als 25% an der GmbH beteiligt sind.
  • Personen die direkte Kontrolle über die Gesellschaft ausüben: CEO/President, Director COO, CFO etc.
    Für Firmen die nach dem 1.1.2024 gegründet/registriert wurden muss zusätzlich gemeldet werden, wer die Eintragung vollzogen hat (sog. Company Applicants). Dies kann entweder der Gründer selbst sein, oder ein Dienstleister wie z.B. ALTON, ein Anwalt oder ein Steuerberater.

Welche Informationen über die Beneficial Owners werden abgefragt?

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Passnummer und Scan des Reisepasses (für ausländische Personen), für US-Personen auch ID Card oder Führerschein

Wie oft müssen die Meldungen eingereicht werden?

Die Meldungen müssen, anders als z.B. Annual Reports oder Steuererklärungen, nicht jährlich neu eingereicht werden. Ändern sich jedoch Daten und Informationen, müssen diese Änderungen innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden. Hierunter fallen z.B.:

  • Namensänderung der Gesellschaft, Adressänderung der Gesellschaft
  • Änderung der Beneficial Owners (z.B. neuer Gesellschafter mit >25% Anteil)
  • Adressänderung des Beneficial Owners
  • Neues Ausweisdokument des Beneficial Owners

Wie können die Meldungen eingereicht werden?

Die Meldungen können über die Internetseite des FinCEN eingereicht und aktualisiert werden:

https://boiefiling.fincen.gov/fileboir

Gerne kann ALTON die Meldung in Abstimmung mit Ihnen und gegen Gebühr übernehmen.

Close