Angesichts des Coronavirus hat das US-Finanzministerium entschieden, sowohl privaten Steuerzahlern als auch Firmen längere Fristen zur Abgabe ihrer Steuererklärungen zu gewähren.
Finanzminister Steven Mnuchin kündigte an, den Abgabetermin für die Steuererklärung 2019 auf den 15. Juli 2020 zu verschieben und kam damit der Aufforderung von Präsident Trump nach. Traditionell ist der Stichtag für die meisten Steuerzahler und Firmen der 15. April, dieses Jahr bleiben somit 3 Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen einzureichen.
Darüber hinaus gewährte das Finanzministerium auch einen dreimonatigen Aufschub von fälligen Steuerzahlungen. Privatpersonen die weniger als 1 Mio. Dollar an Steuern schulden, können die Zahlung nun bis zum 15. Juli aufschieben, ohne das dafür Strafen oder Verzugszinsen anfallen. Bei Firmen liegt der Maximalbetrag sogar bei 10 Mio. Dollar.
Eine solche landesweit gültige Fristverlängerung hatte es bisher in den USA noch nie gegeben. Bis dato wurden lediglich den Bewohnern einzelner Staaten solche Verlängerungen eingeräumt. Dies geschah meistens in Folge von lokalen Naturkatastrophen, wie z.B. Hurricanes in Florida oder Tornados im mittleren Westen.
Aktuell unklar ist, inwieweit einzelne Bundesstaaten die Fristverlängerung übernehmen werden. Schließlich ist in den USA, sowohl bei Privatpersonen als auch bei Firmen, neben der Federal Income Tax auch immer die State Income Tax fällig. Es wird jedoch erwartet, dass die einzelnen Staaten in Kürze nachziehen werden. Steuerzahler sollten hierzu die Steuerbehörden ihres Heimatsstaats bzw. ihren Steuerberater kontaktieren
Auch die Fristen für die Abgabe der Sales Tax Filings haben sich aufgrund der aktuellen Ereignisse geändert. Da die auch Sales Tax nicht zentral, sondern auf Bundesstaatenebene geregelt ist, gelten auch hierbei in den einzelnen Staaten unterschiedliche Fristen.
Die Fristverlängerung wird nicht nur Steuerzahlern entgegenkommen, die aufgrund der Corona Krise mit finanziellen Engpässen oder mit Krankheitsfällen im eigenen Umfeld zu kämpfen haben. Sie stellt auch eine Erleichterung für die Steuerbehörden und Steuerberater dar, bei denen es aufgrund des Virus und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen zu Personalengpässen kommt.
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