Die US-Behörden haben am 2. März 2021 neue Richtlinien herausgegeben, die zukünftig bei der Vergabe von National Interest Exceptions angewandt werden sollen. Durch diese neuen Vorgaben, wird es vor allem für Geschäftsreisende und Investoren, sowohl mit ESTA als auch mit Visum, deutlich schwieriger werden, sich für eine Nation Interest Exception zu qualifizieren.
Bereits seit März 2020 gilt in den USA ein sogenannter Travel Ban, nach dem Personen nicht direkt in die US einreisen dürfen, die sich zuvor 14 Tage in Corona-Risikogebieten, darunter die Schengen-Staaten, China, der Iran, Irland, Großbritannien, Südafrika und Brasilien, aufgehalten haben. Es ist jedoch möglich, mittels einer National Interest Exception (Ausnahmegenehmigung) auch weiterhin auf direktem Wege in die USA einzureisen.
Bisher kamen Personen für eine NIE in Frage, deren Anwesenheit von wirtschaftlichem Interesse für die Vereinigten Staaten war, bzw. durch deren Nichteinreise ein wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre. Dazu zählten u.a. Fach- und Führungskräfte, sowie (potenzielle) Investoren. Durch die neue Anordnung wurde diese Regelung nun allerdings außer Kraft gesetzt und durch neue Vorgaben ersetzt.
Neue Maßstäbe bei der Vergabe von NIEs
Gemäß den neuen Richtlinien sind direkte Einreisen nur noch dann möglich, wenn die Anwesenheit der Person der Aufrechterhaltung von „kritischer Infrastruktur“ in Krisenzeiten dient. NIE-Antragsteller müssen nun in einer von 16, vom Department of Homeland Security definierten, Sektoren tätig sein. Darunter fallen u.a. die folgenden Bereiche:
- Tele- (Kommunikation)
- Chemische Industrie
- Systemrelevante industrielle Fertigung
- Energieversorgung
- Ernährung und Landwirtschaft
- Transport und Logistik
- Systemrelevante IT
- Systemrelevante finanzielle Dienstleistungen
- Gesundheitswesen
- Öffentliche Verwaltung
Weiterhin muss belegt werden, dass die Einreise des Antragsstellers zwingend notwendig ist, um die Aufrechterhaltung von Produktions- und Lieferketten und die Gewährleistung von essenziellen Dienstleistungen sicherzustellen.
Die neuen Richtlinien schränken also den Personenkreis, der für eine National Interest Exception überhaupt in Frage kommt, erheblich ein. Letztendlich bleibt jedoch abzuwarten, wie die US-Konsulate die neuen Regeln bei der Vergabe der NIEs anwenden werden. Ein NIE-Antrag ist also nach wie vor möglich, es bedarf jedoch einer genaueren Prüfung der Umstände und Argumentation der Einreise.
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